#1

erste Mahnung

in Vordrucke 25.08.2010 19:50
von dino • 236 Beiträge

Werter <Name>

Das Zollamt der Stadt Stuttgart hat Euch am : <Datum> an die noch austehende Steuerabgabe erinnert. Bisher habt Ihr keine Steuern an die Stadt abgeführt.
Deshalb muss ich Euch nun ermahnen die Steuer binnen einer Frist von 2 Tagen ab Datum dieses Schreibens an die Stadt abzuführen.
Bitte bedenkt die tägl. Verzugszinsen in Höhe von 1 % der Hauptsteuerschuld!


Die Steuerverordnung der Stadt Stuttgart ist hier zu finden:
http://forum.diekoenigreiche.com/viewtop...HlPN3yjZtWIKq1v

Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Teddie.
gez.
.........
städtischer Zollwachtmeister

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