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Erinnerung

in Vordrucke 25.08.2010 19:48
von dino • 236 Beiträge

Werter <Name>

Bisher habt Ihr es versäumt, Steuern an die Stadt Stuttgart abzuführen.

Um höhere Kosten für Euch zu vermeiden, erinnere ich Euch hiermit an die noch austehende Steuerzahlung.
Zinsberechnung: 10 % nach Ablauf der Fälligkeit, danach tägl. 1 % der Steuerhauptschuld.

Die Steuerverordnung der Stadt Stuttgart ist hier zu finden:
Steuerordnung

Ihr habt die Möglichkeit, diese Sache ohne hohe Kosten für Euch zu regeln, wenn ihr direkt die noch ausstehenden Steuern abführt.

Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Teddie.

gez.
.........
städtischer Zollwachtmeister


zuletzt bearbeitet 28.08.2010 19:07 | nach oben springen


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