#1

Boltar - TOT - WV 13.03.

in Archiv der Zollverwaltung 19.02.2011 14:17
von dino • 236 Beiträge

Name: Boltar

Steuerschulden:

Boltar: 5,00 Taler (+1,55 Strafe) bis zum 2011-02-16
Boltar: 5,00 Taler (+0,85 Strafe) bis zum 2011-03-02



zuletzt gesehen: 19.02.1459, 24.02.1459
im Kloster seit:

Erinnerung: 19.02.1459
1. Mahnung: 23.02.1459
2. Mahnung:26.02.1459


zuletzt bearbeitet 09.03.2011 16:59 | nach oben springen

#2

Erinnerung

in Archiv der Zollverwaltung 19.02.2011 14:20
von dino • 236 Beiträge

Zitat
Werter Boltar

Bisher habt Ihr es versäumt, Steuern an die Stadt Rottweil abzuführen.

Um höhere Kosten für Euch zu vermeiden, erinnere ich Euch hiermit an die noch austehende Steuerzahlung.
Zinsberechnung: 10 % nach Ablauf der Fälligkeit, danach tägl. 1 % der Steuerhauptschuld.

Ihr habt die Möglichkeit, diese Sache ohne hohe Kosten für Euch zu regeln, wenn ihr direkt die noch ausstehenden Steuern abführt.

Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Anastasia.

gez.
Dino
städtischer Zollwachtmeister

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#3

1. Mahnung

in Archiv der Zollverwaltung 23.02.2011 18:36
von dino • 236 Beiträge

Zitat
Werter Boltar

Das Zollamt der Stadt Rottweil hat Euch am : 19.02.1459 an die noch austehende Steuerabgabe erinnert. Bisher habt Ihr keine Steuern an die Stadt abgeführt.

Deshalb muss ich Euch nun ermahnen die Steuer binnen einer Frist von 2 Tagen ab Datum dieses Schreibens an die Stadt abzuführen.
Bitte bedenkt die tägl. Verzugszinsen in Höhe von 1 % der Hauptsteuerschuld!

Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Anastasia.

gez.
Dino
städtischer Zollwachtmeister

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#4

RE: 1. Mahnung

in Archiv der Zollverwaltung 24.02.2011 12:03
von dino • 236 Beiträge

Zitat
* Absender : Boltar
* Gesendet am : 24/02/2011 - 08:21:06
* Titre : AW: 1. Mahnung

* Mahnung? Geht's noch?
Nette Methode, Spieler rauszuekeln.
Und tschüss.

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#5

letzte Mahnung

in Archiv der Zollverwaltung 26.02.2011 17:13
von dino • 236 Beiträge

Zitat
Werter Boltar

Bereits mehrfach hat das Zollamt der Stadt Rottweil Euch wegen der säumigen Steuern angeschrieben.
1. Erinnerung an Euch am: 19.02.1459
1. Mahnung an Euch am: 23.02.1459

bisher habt Ihr auf keines dieser Schreiben reagiert.
Ihr schuldet der Stadt Rottweil Steuern!

Ihr habt nun letztmalig Möglichkeit, diese Sache außergerichtlich zu regeln, wenn ihr nach 48 Stunden auf dieses Schreiben antwortet oder direkt die noch ausstehenden Steuern abführt.

Nach dieser Frist wird die Sache an den Bürgermeister übergeben, der dann ein gerichtliches Steuerstrafverfahren gegen Euch einleiten wird.

Das Verweigern der Steuerabgabe erfüllt den Straftatsbestand des Betruges!

Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Anastasia.
gez.
Dino
städtischer Zollwachtmeister

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