Bisher habt Ihr es versäumt, Steuern an die Stadt Stuttgart abzuführen.
Um höhere Kosten für Euch zu vermeiden, erinnere ich Euch hiermit an die noch austehende Steuerzahlung. Zinsberechnung: 10 % nach Ablauf der Fälligkeit, danach tägl. 1 % der Steuerhauptschuld.
Ihr habt die Möglichkeit, diese Sache ohne hohe Kosten für Euch zu regeln, wenn ihr direkt die noch ausstehenden Steuern abführt.
Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin Zenta.