Werter <Name>
Bereits mehrfach hat das Zollamt der Stadt Zwiefalten Euch wegen der säumigen Steuern angeschrieben.
1. Erinnerung an Euch am:
1. Mahnung an Euch am:
bisher habt Ihr auf keines dieser Schreiben reagiert.
Ihr schuldet der Stadt Zwiefalten Steuern!
Ihr habt nun letztmalig Möglichkeit, diese Sache außergerichtlich zu regeln, wenn ihr nach 48 Stunden auf dieses Schreiben antwortet oder direkt die noch ausstehenden Steuern abführt.
Nach dieser Frist wird die Sache an den Bürgermeister übergeben, der dann ein gerichtliches Steuerstrafverfahren gegen Euch einleiten wird. Das Verweigern der Steuerabgabe erfüllt den Straftatsbestand des Betruges!
Bei Fragen wendet euch an mich oder an die Bürgermeisterin XYZ.
gez.
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städtischer Zollwachtmeister